Die ATPL
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Herzlich Willkommen bei ATPL0801.de.
Wir fassen hier Informationen zur ATPL zusammen. Wenn Sie fragen oder Anregungen haben, scheuen Sie sich nicht, uns per E-Mail zu kontaktieren. info@atpl0801.de
Die ATPL (Airline Transport Pilot Licence, auf deutsch "Lizenz für Verkehrspiloten") erlaubt dem Eigentümer als verantwortlicher Pilot gewerblich Flugzeuge oder Hubschrauber zu fliegen, bzw. zu führen, die eine Zwei- oder auch Mehrmannbesatzung erfordern (in der Regel Verkehrshubschrauber/Verkehrsflugzeuge).
In Deutschland wird die ATPL nach den Bestimmungen der JAR-FCL vom LBA (Luftfahrtbundesamt) in Braunschweig ausgestellt.
Es müssen zur Erteilung neben umfangreichen theoretischen Kenntnissen ebenfalls 1500 Stunden praktische Flugerfahrungen nachgewiesen werden. Je 500 Stunden auf Verkehrsflugzeugen und Instrumentenflug und Nachtflug. Wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde, nicht aber die praktischen Stunden Flugerfahrung erfüllt sind, bekommt man die ATPL als CPL (Commercial Pilot Licence) mit dem Vermerk "ATPL - Theoriekredit" ausgestellt, die sogenannte Frozen ATPL. Die Frozen ATPL erlaubt das führen von Verkehrsflugzeugen als Copilot. Früher war diese Lizenz auch als ATPL Beiblatt A2 gängig.
Die ATPL als solche hat eine Gültigkeit von 24 Monaten. Die für den geflogenen Flugzeugtyp notwendige Musterberechtigung, auf englisch type rating, ist nur zwölf Monate gültig. Diese muss jedes Jahr durch einen Prüfungsflug erneuert werden. Im gewerblichen Einsatz kommen sogar noch zwei zusätzliche Prüfungsflüge hinzu. Nach sechs Monaten der OPC (Operator Proficiency Check), der dem jährlichen Prüfungsflug sehr ähnlich ist. Alle zwölf Monate der sogenannte Line Check, der sicherstellen soll, das die firmeneigenen Verfahren eingehalten werden.
In der ATPL ist im Gegensatz zur CPL automatisch die IFR (Instrumentenflugberechtigung) enthalten.